Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 05.04.2006 - 12 O 134/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,35793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang und Zweck eines eingeräumten einfachen Nutzungsrechts bei der Bestellung der Herstellung von Fotografien eigener Schmuckstücke für einen Katalog in qualitativer und inhaltlicher Hinsicht; Notwendigkeit der Feststellung einer ausdrücklichen oder stillschweigenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89
Bedienungsanweisung
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2006 - 12 O 134/05
Auch einfache Fotografien, bei denen viele Parameter bereits vorgegeben sind, wie beispielsweise Fotografien in einer Bedienungsanweisung für ein technisches Gerät, sind geschützt (BGH, GRUR 1993, 34, 35 - Bedienungsanweisung;… Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Auflage, § 72 Rdz. 3). - KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99
Verwertung von Pressefotos - Übersendung zum Abdruck in Printmedien - kein …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2006 - 12 O 134/05
Eine solche Nutzung ist keine unselbständige, mitumfasste Nutzungsform der Printmediennutzung, die der Beklagten eingeräumt war, sondern eine eigenständige Nutzungsart (vgl. KG, AfP 2001, 406, 409;… Fromm/Nordemann, a.a.O., §§ 31/32, Rdz. 11). - BGH, 15.03.1984 - I ZR 218/81
Umfang der Nutzungsrechtseinräumung bei einem Bestellvertrag
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2006 - 12 O 134/05
Vielmehr bedarf es der Feststellung einer ausdrücklichen oder zumindest stillschweigenden Rechtseinräumung, die sich allerdings auch aus dem Vertragszweck, wie er sich nach den konkreten Umständen darstellt, ergeben kann (vgl. BGH, GRUR 1984, 528 f. - Bestellvertrag).